Dings nahtlose API-Integration macht uns zum Weltmarktführer im Prepaid-Markt.
Beinhaltet:
API-Integration
Massen-Datei-Upload
Verkaufen Sie direkt über die Online-Portal-Lösung
Unterstützung bei Preisgestaltung und Aktionen
Ding investiert in den Aufbau des Produkts, damit Sie das tun können, was Sie am besten können – Ihre Kunden über neue Funktionen informieren.
Beinhaltet:
Hochkonvertierende, wiederkehrende Reisen
Ausgelagerte Design- und Entwicklungskosten
Risikofreier neuer Einnahmestrom
Unterstützung bei Preisgestaltung und Aktionen
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DingConnect Partnervereinbarung - Klick-Durch AGB
Die Bereitstellung von Auflade- und Berichtsdiensten für Sie über die DingConnect-Website unter dingconnect.com ("Website") unterliegt Ihrer Annahme der unten stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Vertrag"). Dieser Vertrag, die Website-Bedingungen, die Datenschutzerklärung, und die Cookie-Richtlinie gelten für Ihre Nutzung der Website. Durch das Ankreuzen des Akzeptanzkästchens bei der Registrierung stimmen Sie ausdrücklich zu, an die Bedingungen dieses Vertrags gebunden zu sein.
1. Parteien
Ezetop Unlimited Company t/a Ding, ein in Irland eingetragenes Unternehmen mit Sitz in 3 Shelbourne Buildings, Crampton Avenue, Shelbourne Road, Ballsbridge, Dublin 4, DO4C2Y6, Irland, mit der Firmennummer 422514 und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 9576713i ("Ding"); und
Sie, der DingConnect-Vertriebspartner ("Sie" oder "Vertriebspartner").
2. Zweck
Der Zweck dieses Vertrags besteht darin, die Bedingungen festzulegen, unter denen der Vertriebspartner internationale Prepaid-Guthabenprodukte bestimmter Mobilfunkanbieter und andere Prepaid-Produkte, die von anderen Anbietern ausgegeben werden ("Guthaben"), von Ding zum Weiterverkauf über seine Vertriebskanäle mithilfe der Website oder einer anderen Ding-Plattform erwerben kann.
3. Ernennung
Ding ernennt den Vertriebspartner als seinen nicht-exklusiven Vertriebspartner zur Verteilung von Guthaben gemäß den Bedingungen dieses Vertrags. Der Vertriebspartner darf sich nicht als Vertreter von Ding ausgeben, Ding's Kreditwürdigkeit verpfänden oder Bedingungen oder Garantien geben oder im Namen von Ding Erklärungen abgeben oder Ding zu rechtlichen Verpflichtungen oder Verträgen verpflichten.
4. Laufzeit
Dieser Vertrag tritt ab dem Datum in Kraft, an dem Sie das Akzeptanzkästchen ankreuzen ("Wirksamkeitsdatum") und läuft auf unbestimmte Zeit, bis er von einer der Parteien gemäß den Bestimmungen von Klausel 11 unten gekündigt wird.
5. Verantwortlichkeiten von Ding
a) Einen Account Manager zu ernennen, der als zentraler Ansprechpartner und Hauptvertreter von Ding in allen Angelegenheiten mit dem Vertriebspartner dient. Der Account Manager wird dem Vertriebspartner ein kommerzielles Angebot unterbreiten, einschließlich des Rabatts (falls zutreffend), vor dem Wirksamkeitsdatum.
b) Dem Vertriebspartner einen Web-Login zur Website und/oder API Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen, um den Verkauf von Guthaben zu ermöglichen.
c) Dem Vertriebspartner eine angemessene Schulung zur Nutzung der Website und/oder API bereitzustellen.
d) Dem Vertriebspartner eine Rechnung (nur für die Unterlagen des Vertriebspartners) spätestens am fünften Arbeitstag nach dem Ende des Kalendermonats für alle im vorherigen Kalendermonatsverkaufszeitraum verkauften Guthaben (von 00.00 Uhr am ersten Tag des Kalendermonats bis 23.59 Uhr am letzten Tag des Kalendermonats, Zeitzone des Vertriebspartners) auszustellen. Die Rechnung wird den dem Vertriebspartner zustehenden Rabatt (falls zutreffend) deutlich anzeigen.
e) Dem Vertriebspartner vereinbarte Mengen an Verkaufsstellenmaterialien zur Verfügung zu stellen. Werbeprogramme durchzuführen, die von Zeit zu Zeit zwischen dem Vertriebspartner und Ding einvernehmlich vereinbart werden.
f) Den vereinbarten Rabatt (falls zutreffend) auf Transaktionsbasis anzuwenden, sodass der Nettotransaktionsbetrag (d. h. der Transaktionsbetrag abzüglich des vereinbarten Rabattprozentsatzes) vom Vertriebspartnerguthaben abgezogen wird.
g) Alle Änderungen bei den zum Kauf verfügbaren Guthaben, Rabatten (falls zutreffend) und anderen Zahlungsvereinbarungen werden dem Vertriebspartner per E-Mail mitgeteilt. Ding wird dem Vertriebspartner eine angemessene kommerzielle Mitteilung über Änderungen bei den verfügbaren Guthaben, Rabatten und Zahlungsvereinbarungen geben, wenn solche Änderungen nach Ding's Ermessen vorgenommen werden. Die Parteien erkennen an, dass ein Betreiber vorschreiben kann, dass Änderungen sofort gelten, und in solchen Fällen erkennt der Vertriebspartner an, dass Ding keine andere Wahl hat, als die Änderungen sofort anzuwenden. Alle Änderungen dieses Vertrags, die Ding aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen vornehmen muss, werden dem Vertriebspartner mindestens vierzehn (14) Tage im Voraus mitgeteilt.
6. Verantwortlichkeiten des Vertriebspartners
a) Einen Account Manager zu ernennen, der als zentraler Ansprechpartner und Hauptvertreter des Vertriebspartners in allen Angelegenheiten mit Ding dient.
b) Die Anmeldedaten zur Website sicher und geschützt aufzubewahren und allein verantwortlich für alle Aktivitäten zu sein, die im System des Vertriebspartners stattfinden (einschließlich betrügerischer Aktivitäten und der daraus resultierenden Auswirkungen, die im System des Vertriebspartners auftreten, einschließlich etwaiger Verluste im Vertriebspartnerguthaben).
c) Eine Vorauszahlung in einer mit Ding vereinbarten Währung ("Vereinbarte Währung") zu leisten, um ein anfängliches Vertriebspartnerguthaben zu sichern, vor dem Wirksamkeitsdatum.
d) Für das Guthaben per Visa, Mastercard, Diners, Discover, Paypal oder andere in Zukunft verfügbare Zahlungsmethoden zu bezahlen, oder, wenn mit Ding vereinbart, per Banküberweisung. Bei Zahlung für Guthaben per Visa, Mastercard, Diners, Discover, Paypal oder andere in Zukunft verfügbare Zahlungsmethoden übernimmt Ding alle damit verbundenen Standard- und angemessenen Gebühren, die von solchen Zahlungsanbietern auferlegt werden. Bei Zahlung für das Guthaben per Banküberweisung stellt der Vertriebspartner sicher, dass die anwendbaren Gelder bei der Einzahlung auf das von Ding benannte Bankkonto klar identifiziert werden und benachrichtigt Ding per E-Mail an [email protected] am selben Tag, an dem die Gelder eingezahlt werden, zusammen mit den relevanten Bestätigungs- und Seriennummern. Der Vertriebspartner trägt alle Bankgebühren, die von seiner eigenen Bank und von Zwischenbanken auferlegt werden.
e) Zahlungen an Ding für das Guthaben in der Vereinbarten Währung zu leisten, bevor das Vertriebspartnerguthaben null erreicht.
f) Sicherzustellen, dass das Vertriebspartnerguthaben immer groß genug ist, um keine Unterbrechung der Verkäufe zu gewährleisten. Das Vertriebspartnerguthaben spiegelt den maximalen Betrag an Guthaben wider, den der Vertriebspartner verkaufen kann. Ding wird keine Transaktionen verarbeiten, wenn das Vertriebspartnerguthaben null erreicht.
g) Alle Informationen zu Guthabentransaktionen in einer Ding-Rechnung sorgfältig zu prüfen und Fehler innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Ding-Rechnung zu melden. Wenn kein Fehler gemeldet wird, ist Ding berechtigt, sich auf die Schlüssigkeit der entsprechenden Rechnung und des Abrechnungsberichts zu verlassen. Wenn eine von Ding ausgestellte Rechnung vom Vertriebspartner bestritten wird, muss der Vertriebspartner innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnung eine Streitmitteilung einreichen. Jede Partei wird der anderen Partei alle unterstützenden Dokumentationen zur Verfügung stellen und die Parteien werden sich bemühen, den Streit innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Streitmitteilung einvernehmlich beizulegen. In Fällen, in denen der Streit nicht einvernehmlich beigelegt werden kann, hat die Ding-Rechnung Vorrang und der Inhalt darin ist endgültig und verbindlich.
h) Den Kunden eine Quittung auszustellen, die den örtlichen Gesetzen entspricht und den Namen des Mobilfunkanbieters enthält, für den das Guthaben verkauft wurde, die von Ding während der Transaktion bereitgestellte eindeutige Referenznummer, "powered by Ding" oder ähnliches wie vereinbart, den Wert des verkauften Guthabens in der Verkaufswährung, den Wert des erhaltenen Guthabens in der Währung des Anbieters, alle anwendbaren Steuern, die MSISDN (Telefonnummer) einschließlich der internationalen Vorwahl, auf die das Guthaben gutgeschrieben wurde, und die relevante Kundendienstnummer oder E-Mail-Adresse für diesen Anbieter.
i) Sicherzustellen, dass keine Gebühren, Zuschläge oder zusätzliche Beträge vom Kunden an den Vertriebspartner oder an Personen, die Teil des Netzwerks des Vertriebspartners sind, für das Guthaben gezahlt werden, es sei denn, dies wurde im Voraus schriftlich von Ding ausdrücklich vereinbart.
j) Der Vertriebspartner wird den Aufladeservice und das Guthaben bewerben und fördern, vorausgesetzt, dass alle Werbe- und Promotionsmaterialien der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ding unterliegen und alle spezifischen Anweisungen von Ding in Bezug auf die Förderung und Werbung des Aufladeservices und des Guthabens befolgt werden.
k) Der Vertriebspartner ist verantwortlich für die Erhebung, Abführung und Zahlung aller Steuern (einschließlich lokaler), Gebühren, Abgaben, die von staatlichen oder anderen Behörden in Bezug auf den Kauf, Verkauf oder die Verteilung der Guthabenprodukte auferlegt werden.
l) Das von Ding bereitgestellte Guthaben nur von Ding zu kaufen.
m) Die Ausrüstung und Geräte, die zum Zugriff auf die Website erforderlich sind, ausschließlich auf eigenes Risiko und eigene Kosten des Vertriebspartners zu warten.
n) Auf Anfrage Ding eine Kopie der Gründungsurkunde des Vertriebspartners oder einen aktuellen Auszug aus dem örtlichen Handelsregister vorzulegen, um zu zeigen, dass der Vertriebspartner ordnungsgemäß gegründet wurde und als Gesellschaft in gutem Ansehen nach den Gesetzen des Landes oder Staates seiner Gründung gültig existiert.
o) Ding unverzüglich über Änderungen im Eigentum oder in der Kontrolle des Vertriebspartners sowie über Änderungen in seiner Organisation oder Geschäftsmethode zu informieren, die die Erfüllung der Pflichten des Vertriebspartners aus diesem Vertrag beeinträchtigen könnten.
p) Im Falle von Online-Vertriebspartnern darf der Vertriebspartner das Guthaben nicht über eine Website oder einen anderen digitalen Kanal vertreiben, zum Verkauf anbieten oder verkaufen, es sei denn, Ding wurde zuvor benachrichtigt, und er darf nicht auf Ding-Markenbegriffe oder Markenbegriffe einer Ding-Einheit für Online-Marketing bieten.
7. Vertrauliche Informationen
a) "Vertrauliche Informationen" bedeutet alle Informationen oder Daten der offenlegenden Partei, sei es in mündlicher, audio, visueller, schriftlicher oder anderer Form, die der anderen Partei mitgeteilt werden und die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder die ihrer Natur nach allgemein als proprietär und vertraulich gelten. Ohne Einschränkung des Vorstehenden umfasst "Vertrauliche Informationen" insbesondere Informationen über die Geschäftsgeheimnisse einer Partei, finanzielle Informationen (einschließlich Preisgestaltung) und technische Informationen (einschließlich in Bezug auf ihre Systeme). Darüber hinaus regelt dieser Vertrag vertrauliche Informationen, die vor seinem Wirksamkeitsdatum offengelegt wurden.
b) Jede Partei stimmt zu, dass sie vertrauliche Informationen geheim hält und nicht für eigene Zwecke verwendet, noch ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei an Dritte weitergibt, es sei denn, die Informationen sind öffentlich bekannt oder der Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt oder werden anschließend ohne Vertragsbruch öffentlich bekannt oder gelangen anschließend rechtmäßig in den Besitz dieser Partei von einem Dritten.
8. Gewährleistungen
Der Vertriebspartner gewährleistet und erklärt, dass:
a. wenn es sich um eine Gesellschaft handelt, diese ordnungsgemäß gegründet oder registriert ist und gültig nach den Gesetzen des Landes existiert, in dem sie organisiert ist, und sie alle erforderlichen Unternehmensbefugnisse und -vollmachten hat, um ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag auszuführen, zu liefern und zu erfüllen;
b. sie alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhält und verantwortlich für die Erlangung aller notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen für die Verteilung (online oder im Einzelhandel, je nach Fall) des Guthabens in ihrem Gebiet ist;
c. sie nicht, noch ein Aktionär oder Direktor des Vertriebspartners (falls zutreffend): (i) auf der Liste der speziell designierten Staatsangehörigen des US-Finanzministeriums, Office of Foreign Assets Control, steht; oder (ii) auf der Terroristen-Ausschlussliste des US-Außenministeriums steht; oder (iii) auf der konsolidierten Liste der Personen, Gruppen und Einrichtungen der Europäischen Union steht, die EU-Finanzsanktionen unterliegen.
Der Vertriebspartner wird alle angemessenen kommerziellen Anstrengungen unternehmen, um Ding: über alle Gesetze und Vorschriften zu informieren, die den Verkauf und die Werbung des Guthabens betreffen, die im Gebiet des Vertriebspartners oder einem Teil davon zum Zeitpunkt dieses Vertrags in Kraft sind; und über Änderungen dieser Gesetze und Vorschriften die die Verpflichtungen der Parteien aus diesem Vertrag betreffen oder voraussichtlich betreffen könnten.
9. Haftung
Mit Ausnahme von Tod oder Körperverletzung, die durch Ding's Fahrlässigkeit verursacht wurden, und mit Ausnahme von Ding's Betrug oder betrügerischer Falschdarstellung:
i) Ding haftet nicht für entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Wertminderung des Firmenwerts oder ähnliche Verluste oder reine wirtschaftliche Verluste oder für besondere, indirekte oder Folgeschäden, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, wie auch immer sie entstehen.
ii) Ding's Gesamthaftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), Falschdarstellung, Rückerstattung oder anderweitig, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergibt, ist auf das dann aktuelle Vertriebspartnerguthaben beschränkt.
Alle Gewährleistungen, Bedingungen und andere Bedingungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert werden, sind, soweit gesetzlich zulässig, von diesem Vertrag ausgeschlossen.
10. Aussetzung
Ding ist berechtigt, Ihren Zugriff auf die Website und Ihr Recht zum Verkauf des Guthabens aus rechtlichen, technischen oder kommerziellen Gründen auszusetzen. Diese Aussetzung kann ohne Vorankündigung an Sie erfolgen. Ungeachtet des Vorstehenden wird Ding sich nach besten Kräften bemühen, Ihnen im Voraus über geplante Wartungsarbeiten zu informieren, die sich auf Guthabentransaktionen auswirken können.
11. Kündigung
Jede Partei kann diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen, indem sie der anderen Partei eine schriftliche Kündigungsfrist von 30 Tagen gibt.
Jede Partei kann der anderen schriftlich kündigen, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:
(a) die andere Partei eine wesentliche Verletzung einer der Bedingungen dieses Vertrags begeht und diese Verletzung (falls behebbar) nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Benachrichtigung behoben hat; oder
(b) ein Beschluss zur Auflösung der anderen Partei gefasst wird oder ein Beschluss zur Ernennung oder ein Hinweis auf die Absicht zur Ernennung eines Verwalters oder Empfängers von der anderen Partei oder ihren Direktoren oder von einem qualifizierten Gläubiger gegeben wird, oder Umstände eintreten die das Gericht oder einen Gläubiger berechtigen, eine solche Ernennung oder Anordnung zu treffen, oder die andere Partei ergreift oder erleidet eine ähnliche oder analoge Handlung.
Die Kündigung dieses Vertrags, gleich aus welchem Grund, lässt die Rechte oder Verbindlichkeiten unberührt, die zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind.
Bei Beendigung gibt der Vertriebspartner unverzüglich alle an den Vertriebspartner gesendeten Dokumente oder Unterlagen zurück, die sich auf das Geschäft von Ding beziehen (mit Ausnahme der Korrespondenz).
Die Beendigung dieses Vertrags führt nicht von selbst zu einer Haftung von Ding, dem Vertriebspartner eine Entschädigung zu zahlen.
12. Datenschutz
(a) Für die Zwecke dieser Klausel 12 gelten die folgenden Definitionen:
(i) Verantwortlicher, Benachrichtigung über Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, Betroffene Person, Personenbezogene Daten; Verarbeitung, Auftragsverarbeiter; Aufsichtsbehörde haben die Bedeutung, die ihnen gemäß dem anwendbaren Datenschutzrecht gegeben wird.
(ii) Datenschutzrecht bedeutet, soweit anwendbar, (i) die Datenschutzgesetze 1988 und 2003 in Irland (in der jeweils gültigen Fassung), (ii) die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und die EU-Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation 2002/58/EG, (iii) alle Änderungen und Ersetzungen der vorgenannten Gesetzgebung einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und (iv) Entscheidungen der Europäischen Kommission, verbindliche EU- und nationale Leitlinien und alle nationalen Umsetzungsgesetze.
(iii) Personal einer Partei: bedeutet (i) die leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer (einschließlich Unterauftragnehmer) dieser Partei und/oder ihrer verbundenen Unternehmen; und (ii) die leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter der Auftragnehmer (einschließlich Unterauftragnehmer) dieser Partei und/oder ihrer verbundenen Unternehmen.
(b) Jede Partei stimmt zu, dass sie bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag die Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung einhalten wird.
(c) Die in den Klauseln 12(d) bis (f) unten enthaltenen Bestimmungen gelten nur soweit das Datenschutzrecht auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Vertriebspartner und/oder Ding anwendbar ist.
(d) Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass sie ein separater und eigenständiger Verantwortlicher in Bezug auf die in Anhang 1 aufgeführten personenbezogenen Daten sein kann, die gemäß diesem Vertrag verarbeitet werden können. Jede Partei gewährleistet und verpflichtet sich gegenüber der anderen Partei, dass sie, soweit anwendbar, ihre Verpflichtungen als Verantwortlicher gemäß dem Datenschutzrecht in Bezug auf diese Verarbeitung einhalten wird.
(e) Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass es auch notwendig sein kann, als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter der in Anhang 1 aufgeführten personenbezogenen Daten für und im Auftrag der anderen Partei als Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher zu handeln.
(f) Soweit eine Partei als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter (je nach Fall die verarbeitende Partei) für und im Auftrag der anderen Partei als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter (die anweisende Partei) gemäß Klausel 12(e) oben handelt, gilt Folgendes für die verarbeitende Partei:
(i) sie wird ihre Verpflichtungen als Auftragsverarbeiter gemäß dem Datenschutzrecht einhalten. Unbeschadet der anderen Verpflichtungen der verarbeitenden Partei gemäß dieser Klausel 12(f), wenn die verarbeitende Partei Kenntnis von einem Grund erlangt, der ihre Einhaltung des Datenschutzrechts verhindert, oder von einem Vorfall der Nichteinhaltung des Datenschutzrechts im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten aus diesem Vertrag, wird sie die anweisende Partei so schnell wie möglich benachrichtigen;
(ii) sie stimmt zu, dass sie keine Rechte oder Interessen an den von ihr verarbeiteten personenbezogenen Daten erwirbt und dass sie und ihr Personal die personenbezogenen Daten nur in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und allen anderen schriftlichen Anweisungen der anweisenden Partei verarbeiten, es sei denn, sie ist aufgrund von EU-Recht oder dem Recht eines EU-Mitgliedstaats, dem die verarbeitende Partei unterliegt, dazu verpflichtet, und in einem solchen Fall wird die verarbeitende Partei die anweisende Partei über diese gesetzliche Anforderung vor der Verarbeitung informieren, es sei denn, dieses Gesetz verbietet eine solche Offenlegung von Informationen;
(iii) vorbehaltlich des restlichen Teils dieser Unterklausel (iii) wird sie keine personenbezogenen Daten, die ihr von der anweisenden Partei zur Verfügung gestellt wurden, in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übertragen, es sei denn, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anweisenden Partei und in Übereinstimmung mit allen Bedingungen, die die anweisende Partei für eine solche Übertragung auferlegen kann. Der Vertriebspartner erkennt an, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch bestimmte in Anhang 2 dieses Vertrags aufgeführte Dritte derzeit eine Übertragung personenbezogener Daten durch Ding außerhalb des EWR in die in Anhang 2 aufgeführten Jurisdiktionen erfordert und weiterhin erfordern wird, und der Vertriebspartner stimmt solchen Übertragungen zu, vorausgesetzt, Ding ergreift in jedem Fall so bald wie möglich geeignete Schutzmaßnahmen gemäß den Datenschutzgesetzen;
(iv) sie stimmt zu, der anweisenden Partei zu helfen, einschließlich der Ergreifung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die die Art der Verarbeitung berücksichtigen, um Anfragen von betroffenen Personen zu beantworten, die ihre Rechte gemäß dem Datenschutzrecht ausüben, innerhalb eines von der anweisenden Partei angegebenen angemessenen Zeitrahmens;
(v) wenn sie eine solche Anfrage direkt von betroffenen Personen erhält, wird sie die anweisende Partei unverzüglich darüber informieren, dass sie die Anfrage erhalten hat, und die Anfrage unverzüglich an die anweisende Partei weiterleiten. Die verarbeitende Partei wird auf eine solche Anfrage in keiner Weise antworten, außer auf Anweisung der anweisenden Partei;
(vi) sie wird der anweisenden Partei innerhalb eines von der anweisenden Partei angegebenen Zeitrahmens bei der Einhaltung der Verpflichtungen der anweisenden Partei oder eines anderen Verantwortlichen der in Anhang 1 aufgeführten personenbezogenen Daten (z. B. eines Betreibers) gemäß:
(i) Artikel 32 der DSGVO (Sicherheit);
(ii) Artikel 33 und 34 der DSGVO (Benachrichtigung über Datenschutzverletzungen);
(iii) Artikel 35 der DSGVO (Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen); und
(iv) Artikel 36 der DSGVO (Vorabkonsultationsanfragen an Regulierungsbehörden in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten aus diesem Vertrag);
(vii) sie wird die anweisende Partei unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Kenntnisnahme der verarbeitenden Partei über unbefugten Zugriff auf, unbefugte Offenlegung von oder andere Nutzung der personenbezogenen Daten oder andere Umstände, in denen die personenbezogenen Daten gefährdet sind, benachrichtigen und in einer solchen Benachrichtigung mindestens die anwendbaren Informationen gemäß Artikel 33 (3) der DSGVO angeben, und die verarbeitende Partei wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anweisenden Partei nicht mit einer betroffenen Person in Bezug auf eine Datenschutzverletzung kommunizieren;
(viii) sie wird sicherstellen, dass ihr Personal, das personenbezogene Daten gemäß diesem Vertrag verarbeitet, Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf solche personenbezogenen Daten unterliegt;
(ix) sie wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ein Sicherheitsniveau zu gewährleisten, das dem Risiko für die Sicherheit der personenbezogenen Daten angemessen ist, insbesondere vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung von oder Zugriff auf die personenbezogenen Daten, einschließlich, soweit zutreffend und im Voraus der anweisenden Partei mitgeteilt:
(i) die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;
(ii) die Fähigkeit, die fortlaufende Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sowie die Belastbarkeit der Systeme, die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verwendet werden, sicherzustellen;
(iii) die Fähigkeit, die Verfügbarkeit und den Zugriff auf die personenbezogenen Daten im Falle eines physischen oder technischen Vorfalls wiederherzustellen; und
(iv) ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Bewertung der Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
(x) sie stimmt zu, dass sie keinen Dritten mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anweisenden Partei beauftragen wird (vorausgesetzt, Ding kann die in Anhang 2 aufgeführten Dritten ohne Zustimmung des Vertriebspartners beauftragen);
(xi) sie wird die anweisende Partei über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzufügung oder den Austausch anderer Auftragsverarbeiter informieren und keine solchen Änderungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anweisenden Partei vornehmen;
(xii) wenn sie einen Dritten mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt, wird sie diesem Dritten durch einen schriftlichen Vertrag Datenverarbeitungsverpflichtungen auferlegen, die nicht weniger belastend sind als die in dieser Klausel 12(f) festgelegten, und sicherstellen, dass, wenn ein Dritter, der von der verarbeitenden Partei beauftragt wurde, eine andere Person mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt, der Dritte verpflichtet ist, Datenverarbeitungsverpflichtungen einzuhalten, die nicht weniger belastend sind als die in dieser Klausel 12(f) festgelegten. Die verarbeitende Partei bleibt gegenüber der anweisenden Partei voll verantwortlich für die Verarbeitung durch Dritte, als ob die Verarbeitung von der verarbeitenden Partei durchgeführt würde;
(xiii) sie wird der anweisenden Partei alle Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der in Artikel 28 der DSGVO festgelegten Verpflichtungen nachzuweisen, und Audits, einschließlich Inspektionen, die von der anweisenden Partei oder einem anderen von der anweisenden Partei beauftragten Prüfer durchgeführt werden, einschließlich jeder Aufsichtsbehörde, die für die Aktivitäten der anweisenden Partei zuständig ist, ermöglichen und dazu beitragen;
(xiv) sie wird die anweisende Partei unverzüglich informieren, wenn sie der Meinung ist, dass eine Anweisung oder Anfrage gemäß diesem Vertrag gegen Datenschutzgesetze verstößt;
(xv) bei Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags (oder zu jedem anderen Zeitpunkt auf Anfrage der anweisenden Partei) wird sie alle Kopien der unter diesem Vertrag erhaltenen und/oder verarbeiteten personenbezogenen Daten zurückgeben oder dauerhaft löschen, je nach Wahl der anweisenden Partei, es sei denn, das EU-Recht oder das Recht eines EU-Mitgliedstaats erfordert die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten.
(g) Der Vertriebspartner stellt Ding uneingeschränkt oder ohne Ausschluss von Haftung von allen Schäden frei, die Ding aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Vertriebspartners gegen seine Verpflichtungen gemäß Klausel 12 oder gegen Datenschutzgesetze entstehen.
13.Höhere Gewalt
Die Verpflichtungen jeder Partei aus diesem Vertrag werden während der Dauer und in dem Umfang ausgesetzt, in dem diese Partei durch eine Ursache, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegt, daran gehindert oder behindert wird, sie zu erfüllen, einschließlich Streiks, höherer Gewalt, Krieg, Bürgerunruhen, böswilliger Schäden, Einhaltung eines Gesetzes oder einer Regierungsanordnung, Regelung, Vorschrift oder Anweisung, Unfall, Feuer, Überschwemmung, Sturm und/oder jeder anderen Ursache, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegt.
Um sich auf diese Klausel 13 berufen zu können, muss die betroffene Partei der anderen Partei so schnell wie möglich schriftlich die Aussetzung mitteilen und das Datum und den Umfang der Aussetzung, ihre Ursache und die erwartete Dauer angeben. Die Leistung muss wieder aufgenommen werden, sobald die Ursache beseitigt ist. Im Falle dass die Ursache länger als drei (3) Monate andauert, kann jede Partei diesen Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen.
14. Geistiges Eigentum
Ding gewährt dem Vertriebspartner das nicht-exklusive Recht in seinem Gebiet, die eingetragenen und/oder nicht eingetragenen Marken von Ding zur Förderung, Werbung und zum Verkauf von Guthaben gemäß den Bedingungen und für die Dauer dieses Vertrags zu verwenden. Ding macht keine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit solcher Marken oder ob sie die geistigen Eigentumsrechte Dritter im relevanten Gebiet verletzen.
In Bezug auf Markenverletzungen wird der Vertriebspartner Ding unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn er von einer Verletzung oder vermuteten Verletzung der Marken oder anderer geistiger Eigentumsrechte in oder in Bezug auf das Guthaben in seinem Gebiet Kenntnis erlangt und von einer Behauptung, dass der Verkauf des Guthabens im relevanten Gebiet, ob unter den Marken oder nicht, die Rechte eines Dritten verletzt.
Im Falle einer solchen Behauptung wird Ding nach eigenem Ermessen bestimmen, welche Maßnahmen, wenn überhaupt, in Bezug auf die Angelegenheit ergriffen werden sollen, und hat die alleinige Kontrolle über und wird alle Maßnahmen ergreifen, die es für notwendig hält. Auf Anfrage wird der Vertriebspartner alle angemessenen Unterstützung für Ding oder einen Betreiber im Zusammenhang mit Maßnahmen leisten, die von Ding und/oder dem Betreiber ergriffen werden sollen.
Keine Partei ist berechtigt, ein Eigentums- oder Exklusivitätsrecht in Bezug auf Marketingprogramme oder -techniken zu beanspruchen, die von der anderen Partei entwickelt oder erstellt wurden.
Alle Software, Dokumentationen oder andere geistige Eigentumsrechte, die Ding oder seinen Lizenzgebern (einschließlich eines Betreibers) gehören, bleiben das ausschließliche Eigentum von Ding oder solchen Dritten, und der Vertriebspartner hat keine Eigentumsrechte oder Interessen an solchen Materialien oder Rechten.
15. Allgemeine Bestimmungen
A. Änderungen: Vorbehaltlich Klausel 5(g) kann jede Partei Änderungen an diesem Vertrag beantragen. Alle Änderungen, Modifikationen, Überarbeitungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag werden durch ein schriftliches Dokument aufgenommen und treten in Kraft, wenn sie von allen Parteien dieses Vertrags ausgeführt und unterzeichnet werden.
B. Anwendbares Recht: Die Auslegung, Interpretation und Durchsetzung dieses Vertrags unterliegt den Gesetzen Irlands und Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte Irlands.
C. Gesamtheit der Vereinbarung: Dieser Vertrag und die Website-Bedingungen stellen die gesamte und integrierte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Verhandlungen, Darstellungen und Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich.
D. Befugnis: Das Ankreuzen des Akzeptanzkästchens bei der Registrierung stellt eine ausdrückliche Erklärung dar, dass der Vertreter die Befugnis hat, den Vertriebspartner an die Bedingungen dieses Vertrags zu binden.
E. Salvatorische Klausel: Sollte ein Teil dieses Vertrags gerichtlich als illegal oder nicht durchsetzbar bestimmt werden, bleibt der Rest des Vertrags in vollem Umfang in Kraft, und jede Partei kann die von der Trennung betroffenen Bedingungen neu verhandeln.
F. Rechte Dritter: Eine Person, die keine Partei dieses Vertrags ist, hat keine Rechte aus oder im Zusammenhang mit ihm.
G. Für europäische Vertriebspartner: Im Falle des Verkaufs von Guthaben eines Mobilfunkanbieters innerhalb der EU wird ausdrücklich erklärt, dass Sie und Ding beide im Namen solcher Mobilfunkanbieter in Bezug auf den Verkauf solcher Guthaben handeln. Für diese Anbieter muss die in Klausel 6(h) oben erwähnte Quittung den folgenden Text enthalten: Bereitgestellt durch <<Vertriebspartnername>> für und im Namen von <<Anbietername>>
H. Abtretung: Der Vertriebspartner darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ding diesen Vertrag oder seine Rechte daraus oder einen Teil davon nicht abtreten, übertragen, belasten oder in anderer Weise damit umgehen oder dies zu tun versuchen, noch darf er alle oder einen Teil seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag untervergeben.
I. Verzicht: Das Versäumnis einer Partei, ein Recht aus diesem Vertrag auszuüben oder durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht, noch hindert es die Ausübung oder Durchsetzung desselben zu einem späteren Zeitpunkt.
J. Mitteilungen: Alle nach diesem Vertrag erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und per E-Mail an [email protected] (wenn die Mitteilung an Ding erfolgt) und an die vom Vertriebspartner bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse (wenn die Mitteilung an den Vertriebspartner erfolgt) gesendet werden. Jede Mitteilung, die gemäß dem oben genannten Verfahren gegeben wird, gilt als zum Zeitpunkt der Übertragung erfolgt.
DingConnect Partnervereinbarung - Klick-Durch AGB
Die Bereitstellung von Auflade- und Berichtsdiensten für Sie über die DingConnect-Website unter dingconnect.com ("Website") unterliegt Ihrer Annahme der unten stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Vertrag"). Dieser Vertrag, die Website-Bedingungen, die Datenschutzerklärung, und die Cookie-Richtlinie gelten für Ihre Nutzung der Website. Durch das Ankreuzen des Akzeptanzkästchens bei der Registrierung stimmen Sie ausdrücklich zu, an die Bedingungen dieses Vertrags gebunden zu sein.
1. Parteien
Ezetop Unlimited Company t/a Ding, ein in Irland eingetragenes Unternehmen mit Sitz in 3 Shelbourne Buildings, Crampton Avenue, Shelbourne Road, Ballsbridge, Dublin 4, DO4C2Y6, Irland, mit der Firmennummer 422514 und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 9576713i ("Ding"); und
Sie, der DingConnect-Vertriebspartner ("Sie" oder "Vertriebspartner").
2. Zweck
Der Zweck dieses Vertrags besteht darin, die Bedingungen festzulegen, unter denen der Vertriebspartner internationale Prepaid-Guthabenprodukte bestimmter Mobilfunkanbieter und andere Prepaid-Produkte, die von anderen Anbietern ausgegeben werden ("Guthaben"), von Ding zum Weiterverkauf über seine Vertriebskanäle mithilfe der Website oder einer anderen Ding-Plattform erwerben kann.
3. Ernennung
Ding ernennt den Vertriebspartner als seinen nicht-exklusiven Vertriebspartner zur Verteilung von Guthaben gemäß den Bedingungen dieses Vertrags. Der Vertriebspartner darf sich nicht als Vertreter von Ding ausgeben, Ding's Kreditwürdigkeit verpfänden oder Bedingungen oder Garantien geben oder im Namen von Ding Erklärungen abgeben oder Ding zu rechtlichen Verpflichtungen oder Verträgen verpflichten.
4. Laufzeit
Dieser Vertrag tritt ab dem Datum in Kraft, an dem Sie das Akzeptanzkästchen ankreuzen ("Wirksamkeitsdatum") und läuft auf unbestimmte Zeit, bis er von einer der Parteien gemäß den Bestimmungen von Klausel 11 unten gekündigt wird.
5. Verantwortlichkeiten von Ding
a) Einen Account Manager zu ernennen, der als zentraler Ansprechpartner und Hauptvertreter von Ding in allen Angelegenheiten mit dem Vertriebspartner dient. Der Account Manager wird dem Vertriebspartner ein kommerzielles Angebot unterbreiten, einschließlich des Rabatts (falls zutreffend), vor dem Wirksamkeitsdatum.
b) Dem Vertriebspartner einen Web-Login zur Website und/oder API Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen, um den Verkauf von Guthaben zu ermöglichen.
c) Dem Vertriebspartner eine angemessene Schulung zur Nutzung der Website und/oder API bereitzustellen.
d) Dem Vertriebspartner eine Rechnung (nur für die Unterlagen des Vertriebspartners) spätestens am fünften Arbeitstag nach dem Ende des Kalendermonats für alle im vorherigen Kalendermonatsverkaufszeitraum verkauften Guthaben (von 00.00 Uhr am ersten Tag des Kalendermonats bis 23.59 Uhr am letzten Tag des Kalendermonats, Zeitzone des Vertriebspartners) auszustellen. Die Rechnung wird den dem Vertriebspartner zustehenden Rabatt (falls zutreffend) deutlich anzeigen.
e) Dem Vertriebspartner vereinbarte Mengen an Verkaufsstellenmaterialien zur Verfügung zu stellen. Werbeprogramme durchzuführen, die von Zeit zu Zeit zwischen dem Vertriebspartner und Ding einvernehmlich vereinbart werden.
f) Den vereinbarten Rabatt (falls zutreffend) auf Transaktionsbasis anzuwenden, sodass der Nettotransaktionsbetrag (d. h. der Transaktionsbetrag abzüglich des vereinbarten Rabattprozentsatzes) vom Vertriebspartnerguthaben abgezogen wird.
g) Alle Änderungen bei den zum Kauf verfügbaren Guthaben, Rabatten (falls zutreffend) und anderen Zahlungsvereinbarungen werden dem Vertriebspartner per E-Mail mitgeteilt. Ding wird dem Vertriebspartner eine angemessene kommerzielle Mitteilung über Änderungen bei den verfügbaren Guthaben, Rabatten und Zahlungsvereinbarungen geben, wenn solche Änderungen nach Ding's Ermessen vorgenommen werden. Die Parteien erkennen an, dass ein Betreiber vorschreiben kann, dass Änderungen sofort gelten, und in solchen Fällen erkennt der Vertriebspartner an, dass Ding keine andere Wahl hat, als die Änderungen sofort anzuwenden. Alle Änderungen dieses Vertrags, die Ding aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen vornehmen muss, werden dem Vertriebspartner mindestens vierzehn (14) Tage im Voraus mitgeteilt.
6. Verantwortlichkeiten des Vertriebspartners
a) Einen Account Manager zu ernennen, der als zentraler Ansprechpartner und Hauptvertreter des Vertriebspartners in allen Angelegenheiten mit Ding dient.
b) Die Anmeldedaten zur Website sicher und geschützt aufzubewahren und allein verantwortlich für alle Aktivitäten zu sein, die im System des Vertriebspartners stattfinden (einschließlich betrügerischer Aktivitäten und der daraus resultierenden Auswirkungen, die im System des Vertriebspartners auftreten, einschließlich etwaiger Verluste im Vertriebspartnerguthaben).
c) Eine Vorauszahlung in einer mit Ding vereinbarten Währung ("Vereinbarte Währung") zu leisten, um ein anfängliches Vertriebspartnerguthaben zu sichern, vor dem Wirksamkeitsdatum.
d) Für das Guthaben per Visa, Mastercard, Diners, Discover, Paypal oder andere in Zukunft verfügbare Zahlungsmethoden zu bezahlen, oder, wenn mit Ding vereinbart, per Banküberweisung. Bei Zahlung für Guthaben per Visa, Mastercard, Diners, Discover, Paypal oder andere in Zukunft verfügbare Zahlungsmethoden übernimmt Ding alle damit verbundenen Standard- und angemessenen Gebühren, die von solchen Zahlungsanbietern auferlegt werden. Bei Zahlung für das Guthaben per Banküberweisung stellt der Vertriebspartner sicher, dass die anwendbaren Gelder bei der Einzahlung auf das von Ding benannte Bankkonto klar identifiziert werden und benachrichtigt Ding per E-Mail an [email protected] am selben Tag, an dem die Gelder eingezahlt werden, zusammen mit den relevanten Bestätigungs- und Seriennummern. Der Vertriebspartner trägt alle Bankgebühren, die von seiner eigenen Bank und von Zwischenbanken auferlegt werden.
e) Zahlungen an Ding für das Guthaben in der Vereinbarten Währung zu leisten, bevor das Vertriebspartnerguthaben null erreicht.
f) Sicherzustellen, dass das Vertriebspartnerguthaben immer groß genug ist, um keine Unterbrechung der Verkäufe zu gewährleisten. Das Vertriebspartnerguthaben spiegelt den maximalen Betrag an Guthaben wider, den der Vertriebspartner verkaufen kann. Ding wird keine Transaktionen verarbeiten, wenn das Vertriebspartnerguthaben null erreicht.
g) Alle Informationen zu Guthabentransaktionen in einer Ding-Rechnung sorgfältig zu prüfen und Fehler innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Ding-Rechnung zu melden. Wenn kein Fehler gemeldet wird, ist Ding berechtigt, sich auf die Schlüssigkeit der entsprechenden Rechnung und des Abrechnungsberichts zu verlassen. Wenn eine von Ding ausgestellte Rechnung vom Vertriebspartner bestritten wird, muss der Vertriebspartner innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnung eine Streitmitteilung einreichen. Jede Partei wird der anderen Partei alle unterstützenden Dokumentationen zur Verfügung stellen und die Parteien werden sich bemühen, den Streit innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Streitmitteilung einvernehmlich beizulegen. In Fällen, in denen der Streit nicht einvernehmlich beigelegt werden kann, hat die Ding-Rechnung Vorrang und der Inhalt darin ist endgültig und verbindlich.
h) Den Kunden eine Quittung auszustellen, die den örtlichen Gesetzen entspricht und den Namen des Mobilfunkanbieters enthält, für den das Guthaben verkauft wurde, die von Ding während der Transaktion bereitgestellte eindeutige Referenznummer, "powered by Ding" oder ähnliches wie vereinbart, den Wert des verkauften Guthabens in der Verkaufswährung, den Wert des erhaltenen Guthabens in der Währung des Anbieters, alle anwendbaren Steuern, die MSISDN (Telefonnummer) einschließlich der internationalen Vorwahl, auf die das Guthaben gutgeschrieben wurde, und die relevante Kundendienstnummer oder E-Mail-Adresse für diesen Anbieter.
i) Sicherzustellen, dass keine Gebühren, Zuschläge oder zusätzliche Beträge vom Kunden an den Vertriebspartner oder an Personen, die Teil des Netzwerks des Vertriebspartners sind, für das Guthaben gezahlt werden, es sei denn, dies wurde im Voraus schriftlich von Ding ausdrücklich vereinbart.
j) Der Vertriebspartner wird den Aufladeservice und das Guthaben bewerben und fördern, vorausgesetzt, dass alle Werbe- und Promotionsmaterialien der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ding unterliegen und alle spezifischen Anweisungen von Ding in Bezug auf die Förderung und Werbung des Aufladeservices und des Guthabens befolgt werden.
k) Der Vertriebspartner ist verantwortlich für die Erhebung, Abführung und Zahlung aller Steuern (einschließlich lokaler), Gebühren, Abgaben, die von staatlichen oder anderen Behörden in Bezug auf den Kauf, Verkauf oder die Verteilung der Guthabenprodukte auferlegt werden.
l) Das von Ding bereitgestellte Guthaben nur von Ding zu kaufen.
m) Die Ausrüstung und Geräte, die zum Zugriff auf die Website erforderlich sind, ausschließlich auf eigenes Risiko und eigene Kosten des Vertriebspartners zu warten.
n) Auf Anfrage Ding eine Kopie der Gründungsurkunde des Vertriebspartners oder einen aktuellen Auszug aus dem örtlichen Handelsregister vorzulegen, um zu zeigen, dass der Vertriebspartner ordnungsgemäß gegründet wurde und als Gesellschaft in gutem Ansehen nach den Gesetzen des Landes oder Staates seiner Gründung gültig existiert.
o) Ding unverzüglich über Änderungen im Eigentum oder in der Kontrolle des Vertriebspartners sowie über Änderungen in seiner Organisation oder Geschäftsmethode zu informieren, die die Erfüllung der Pflichten des Vertriebspartners aus diesem Vertrag beeinträchtigen könnten.
p) Im Falle von Online-Vertriebspartnern darf der Vertriebspartner das Guthaben nicht über eine Website oder einen anderen digitalen Kanal vertreiben, zum Verkauf anbieten oder verkaufen, es sei denn, Ding wurde zuvor benachrichtigt, und er darf nicht auf Ding-Markenbegriffe oder Markenbegriffe einer Ding-Einheit für Online-Marketing bieten.
7. Vertrauliche Informationen
a) "Vertrauliche Informationen" bedeutet alle Informationen oder Daten der offenlegenden Partei, sei es in mündlicher, audio, visueller, schriftlicher oder anderer Form, die der anderen Partei mitgeteilt werden und die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder die ihrer Natur nach allgemein als proprietär und vertraulich gelten. Ohne Einschränkung des Vorstehenden umfasst "Vertrauliche Informationen" insbesondere Informationen über die Geschäftsgeheimnisse einer Partei, finanzielle Informationen (einschließlich Preisgestaltung) und technische Informationen (einschließlich in Bezug auf ihre Systeme). Darüber hinaus regelt dieser Vertrag vertrauliche Informationen, die vor seinem Wirksamkeitsdatum offengelegt wurden.
b) Jede Partei stimmt zu, dass sie vertrauliche Informationen geheim hält und nicht für eigene Zwecke verwendet, noch ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei an Dritte weitergibt, es sei denn, die Informationen sind öffentlich bekannt oder der Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt oder werden anschließend ohne Vertragsbruch öffentlich bekannt oder gelangen anschließend rechtmäßig in den Besitz dieser Partei von einem Dritten.
8. Gewährleistungen
Der Vertriebspartner gewährleistet und erklärt, dass:
a. wenn es sich um eine Gesellschaft handelt, diese ordnungsgemäß gegründet oder registriert ist und gültig nach den Gesetzen des Landes existiert, in dem sie organisiert ist, und sie alle erforderlichen Unternehmensbefugnisse und -vollmachten hat, um ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag auszuführen, zu liefern und zu erfüllen;
b. sie alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhält und verantwortlich für die Erlangung aller notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen für die Verteilung (online oder im Einzelhandel, je nach Fall) des Guthabens in ihrem Gebiet ist;
c. sie nicht, noch ein Aktionär oder Direktor des Vertriebspartners (falls zutreffend): (i) auf der Liste der speziell designierten Staatsangehörigen des US-Finanzministeriums, Office of Foreign Assets Control, steht; oder (ii) auf der Terroristen-Ausschlussliste des US-Außenministeriums steht; oder (iii) auf der konsolidierten Liste der Personen, Gruppen und Einrichtungen der Europäischen Union steht, die EU-Finanzsanktionen unterliegen.
Der Vertriebspartner wird alle angemessenen kommerziellen Anstrengungen unternehmen, um Ding: über alle Gesetze und Vorschriften zu informieren, die den Verkauf und die Werbung des Guthabens betreffen, die im Gebiet des Vertriebspartners oder einem Teil davon zum Zeitpunkt dieses Vertrags in Kraft sind; und über Änderungen dieser Gesetze und Vorschriften die die Verpflichtungen der Parteien aus diesem Vertrag betreffen oder voraussichtlich betreffen könnten.
9. Haftung
Mit Ausnahme von Tod oder Körperverletzung, die durch Ding's Fahrlässigkeit verursacht wurden, und mit Ausnahme von Ding's Betrug oder betrügerischer Falschdarstellung:
i) Ding haftet nicht für entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Wertminderung des Firmenwerts oder ähnliche Verluste oder reine wirtschaftliche Verluste oder für besondere, indirekte oder Folgeschäden, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, wie auch immer sie entstehen.
ii) Ding's Gesamthaftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), Falschdarstellung, Rückerstattung oder anderweitig, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergibt, ist auf das dann aktuelle Vertriebspartnerguthaben beschränkt.
Alle Gewährleistungen, Bedingungen und andere Bedingungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert werden, sind, soweit gesetzlich zulässig, von diesem Vertrag ausgeschlossen.
10. Aussetzung
Ding ist berechtigt, Ihren Zugriff auf die Website und Ihr Recht zum Verkauf des Guthabens aus rechtlichen, technischen oder kommerziellen Gründen auszusetzen. Diese Aussetzung kann ohne Vorankündigung an Sie erfolgen. Ungeachtet des Vorstehenden wird Ding sich nach besten Kräften bemühen, Ihnen im Voraus über geplante Wartungsarbeiten zu informieren, die sich auf Guthabentransaktionen auswirken können.
11. Kündigung
Jede Partei kann diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen, indem sie der anderen Partei eine schriftliche Kündigungsfrist von 30 Tagen gibt.
Jede Partei kann der anderen schriftlich kündigen, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:
(a) die andere Partei eine wesentliche Verletzung einer der Bedingungen dieses Vertrags begeht und diese Verletzung (falls behebbar) nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Benachrichtigung behoben hat; oder
(b) ein Beschluss zur Auflösung der anderen Partei gefasst wird oder ein Beschluss zur Ernennung oder ein Hinweis auf die Absicht zur Ernennung eines Verwalters oder Empfängers von der anderen Partei oder ihren Direktoren oder von einem qualifizierten Gläubiger gegeben wird, oder Umstände eintreten die das Gericht oder einen Gläubiger berechtigen, eine solche Ernennung oder Anordnung zu treffen, oder die andere Partei ergreift oder erleidet eine ähnliche oder analoge Handlung.
Die Kündigung dieses Vertrags, gleich aus welchem Grund, lässt die Rechte oder Verbindlichkeiten unberührt, die zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind.
Bei Beendigung gibt der Vertriebspartner unverzüglich alle an den Vertriebspartner gesendeten Dokumente oder Unterlagen zurück, die sich auf das Geschäft von Ding beziehen (mit Ausnahme der Korrespondenz).
Die Beendigung dieses Vertrags führt nicht von selbst zu einer Haftung von Ding, dem Vertriebspartner eine Entschädigung zu zahlen.
12. Datenschutz
(a) Für die Zwecke dieser Klausel 12 gelten die folgenden Definitionen:
(i) Verantwortlicher, Benachrichtigung über Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, Betroffene Person, Personenbezogene Daten; Verarbeitung, Auftragsverarbeiter; Aufsichtsbehörde haben die Bedeutung, die ihnen gemäß dem anwendbaren Datenschutzrecht gegeben wird.
(ii) Datenschutzrecht bedeutet, soweit anwendbar, (i) die Datenschutzgesetze 1988 und 2003 in Irland (in der jeweils gültigen Fassung), (ii) die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und die EU-Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation 2002/58/EG, (iii) alle Änderungen und Ersetzungen der vorgenannten Gesetzgebung einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und (iv) Entscheidungen der Europäischen Kommission, verbindliche EU- und nationale Leitlinien und alle nationalen Umsetzungsgesetze.
(iii) Personal einer Partei: bedeutet (i) die leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer (einschließlich Unterauftragnehmer) dieser Partei und/oder ihrer verbundenen Unternehmen; und (ii) die leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter der Auftragnehmer (einschließlich Unterauftragnehmer) dieser Partei und/oder ihrer verbundenen Unternehmen.
(b) Jede Partei stimmt zu, dass sie bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag die Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung einhalten wird.
(c) Die in den Klauseln 12(d) bis (f) unten enthaltenen Bestimmungen gelten nur soweit das Datenschutzrecht auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Vertriebspartner und/oder Ding anwendbar ist.
(d) Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass sie ein separater und eigenständiger Verantwortlicher in Bezug auf die in Anhang 1 aufgeführten personenbezogenen Daten sein kann, die gemäß diesem Vertrag verarbeitet werden können. Jede Partei gewährleistet und verpflichtet sich gegenüber der anderen Partei, dass sie, soweit anwendbar, ihre Verpflichtungen als Verantwortlicher gemäß dem Datenschutzrecht in Bezug auf diese Verarbeitung einhalten wird.
(e) Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass es auch notwendig sein kann, als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter der in Anhang 1 aufgeführten personenbezogenen Daten für und im Auftrag der anderen Partei als Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher zu handeln.
(f) Soweit eine Partei als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter (je nach Fall die verarbeitende Partei) für und im Auftrag der anderen Partei als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter (die anweisende Partei) gemäß Klausel 12(e) oben handelt, gilt Folgendes für die verarbeitende Partei:
(i) sie wird ihre Verpflichtungen als Auftragsverarbeiter gemäß dem Datenschutzrecht einhalten. Unbeschadet der anderen Verpflichtungen der verarbeitenden Partei gemäß dieser Klausel 12(f), wenn die verarbeitende Partei Kenntnis von einem Grund erlangt, der ihre Einhaltung des Datenschutzrechts verhindert, oder von einem Vorfall der Nichteinhaltung des Datenschutzrechts im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten aus diesem Vertrag, wird sie die anweisende Partei so schnell wie möglich benachrichtigen;
(ii) sie stimmt zu, dass sie keine Rechte oder Interessen an den von ihr verarbeiteten personenbezogenen Daten erwirbt und dass sie und ihr Personal die personenbezogenen Daten nur in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und allen anderen schriftlichen Anweisungen der anweisenden Partei verarbeiten, es sei denn, sie ist aufgrund von EU-Recht oder dem Recht eines EU-Mitgliedstaats, dem die verarbeitende Partei unterliegt, dazu verpflichtet, und in einem solchen Fall wird die verarbeitende Partei die anweisende Partei über diese gesetzliche Anforderung vor der Verarbeitung informieren, es sei denn, dieses Gesetz verbietet eine solche Offenlegung von Informationen;
(iii) vorbehaltlich des restlichen Teils dieser Unterklausel (iii) wird sie keine personenbezogenen Daten, die ihr von der anweisenden Partei zur Verfügung gestellt wurden, in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übertragen, es sei denn, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anweisenden Partei und in Übereinstimmung mit allen Bedingungen, die die anweisende Partei für eine solche Übertragung auferlegen kann. Der Vertriebspartner erkennt an, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch bestimmte in Anhang 2 dieses Vertrags aufgeführte Dritte derzeit eine Übertragung personenbezogener Daten durch Ding außerhalb des EWR in die in Anhang 2 aufgeführten Jurisdiktionen erfordert und weiterhin erfordern wird, und der Vertriebspartner stimmt solchen Übertragungen zu, vorausgesetzt, Ding ergreift in jedem Fall so bald wie möglich geeignete Schutzmaßnahmen gemäß den Datenschutzgesetzen;
(iv) sie stimmt zu, der anweisenden Partei zu helfen, einschließlich der Ergreifung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die die Art der Verarbeitung berücksichtigen, um Anfragen von betroffenen Personen zu beantworten, die ihre Rechte gemäß dem Datenschutzrecht ausüben, innerhalb eines von der anweisenden Partei angegebenen angemessenen Zeitrahmens;
(v) wenn sie eine solche Anfrage direkt von betroffenen Personen erhält, wird sie die anweisende Partei unverzüglich darüber informieren, dass sie die Anfrage erhalten hat, und die Anfrage unverzüglich an die anweisende Partei weiterleiten. Die verarbeitende Partei wird auf eine solche Anfrage in keiner Weise antworten, außer auf Anweisung der anweisenden Partei;
(vi) sie wird der anweisenden Partei innerhalb eines von der anweisenden Partei angegebenen Zeitrahmens bei der Einhaltung der Verpflichtungen der anweisenden Partei oder eines anderen Verantwortlichen der in Anhang 1 aufgeführten personenbezogenen Daten (z. B. eines Betreibers) gemäß:
(i) Artikel 32 der DSGVO (Sicherheit);
(ii) Artikel 33 und 34 der DSGVO (Benachrichtigung über Datenschutzverletzungen);
(iii) Artikel 35 der DSGVO (Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen); und
(iv) Artikel 36 der DSGVO (Vorabkonsultationsanfragen an Regulierungsbehörden in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten aus diesem Vertrag);
(vii) sie wird die anweisende Partei unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Kenntnisnahme der verarbeitenden Partei über unbefugten Zugriff auf, unbefugte Offenlegung von oder andere Nutzung der personenbezogenen Daten oder andere Umstände, in denen die personenbezogenen Daten gefährdet sind, benachrichtigen und in einer solchen Benachrichtigung mindestens die anwendbaren Informationen gemäß Artikel 33 (3) der DSGVO angeben, und die verarbeitende Partei wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anweisenden Partei nicht mit einer betroffenen Person in Bezug auf eine Datenschutzverletzung kommunizieren;
(viii) sie wird sicherstellen, dass ihr Personal, das personenbezogene Daten gemäß diesem Vertrag verarbeitet, Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf solche personenbezogenen Daten unterliegt;
(ix) sie wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ein Sicherheitsniveau zu gewährleisten, das dem Risiko für die Sicherheit der personenbezogenen Daten angemessen ist, insbesondere vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung von oder Zugriff auf die personenbezogenen Daten, einschließlich, soweit zutreffend und im Voraus der anweisenden Partei mitgeteilt:
(i) die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;
(ii) die Fähigkeit, die fortlaufende Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sowie die Belastbarkeit der Systeme, die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verwendet werden, sicherzustellen;
(iii) die Fähigkeit, die Verfügbarkeit und den Zugriff auf die personenbezogenen Daten im Falle eines physischen oder technischen Vorfalls wiederherzustellen; und
(iv) ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Bewertung der Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
(x) sie stimmt zu, dass sie keinen Dritten mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anweisenden Partei beauftragen wird (vorausgesetzt, Ding kann die in Anhang 2 aufgeführten Dritten ohne Zustimmung des Vertriebspartners beauftragen);
(xi) sie wird die anweisende Partei über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzufügung oder den Austausch anderer Auftragsverarbeiter informieren und keine solchen Änderungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anweisenden Partei vornehmen;
(xii) wenn sie einen Dritten mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt, wird sie diesem Dritten durch einen schriftlichen Vertrag Datenverarbeitungsverpflichtungen auferlegen, die nicht weniger belastend sind als die in dieser Klausel 12(f) festgelegten, und sicherstellen, dass, wenn ein Dritter, der von der verarbeitenden Partei beauftragt wurde, eine andere Person mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt, der Dritte verpflichtet ist, Datenverarbeitungsverpflichtungen einzuhalten, die nicht weniger belastend sind als die in dieser Klausel 12(f) festgelegten. Die verarbeitende Partei bleibt gegenüber der anweisenden Partei voll verantwortlich für die Verarbeitung durch Dritte, als ob die Verarbeitung von der verarbeitenden Partei durchgeführt würde;
(xiii) sie wird der anweisenden Partei alle Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der in Artikel 28 der DSGVO festgelegten Verpflichtungen nachzuweisen, und Audits, einschließlich Inspektionen, die von der anweisenden Partei oder einem anderen von der anweisenden Partei beauftragten Prüfer durchgeführt werden, einschließlich jeder Aufsichtsbehörde, die für die Aktivitäten der anweisenden Partei zuständig ist, ermöglichen und dazu beitragen;
(xiv) sie wird die anweisende Partei unverzüglich informieren, wenn sie der Meinung ist, dass eine Anweisung oder Anfrage gemäß diesem Vertrag gegen Datenschutzgesetze verstößt;
(xv) bei Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags (oder zu jedem anderen Zeitpunkt auf Anfrage der anweisenden Partei) wird sie alle Kopien der unter diesem Vertrag erhaltenen und/oder verarbeiteten personenbezogenen Daten zurückgeben oder dauerhaft löschen, je nach Wahl der anweisenden Partei, es sei denn, das EU-Recht oder das Recht eines EU-Mitgliedstaats erfordert die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten.
(g) Der Vertriebspartner stellt Ding uneingeschränkt oder ohne Ausschluss von Haftung von allen Schäden frei, die Ding aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Vertriebspartners gegen seine Verpflichtungen gemäß Klausel 12 oder gegen Datenschutzgesetze entstehen.
13.Höhere Gewalt
Die Verpflichtungen jeder Partei aus diesem Vertrag werden während der Dauer und in dem Umfang ausgesetzt, in dem diese Partei durch eine Ursache, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegt, daran gehindert oder behindert wird, sie zu erfüllen, einschließlich Streiks, höherer Gewalt, Krieg, Bürgerunruhen, böswilliger Schäden, Einhaltung eines Gesetzes oder einer Regierungsanordnung, Regelung, Vorschrift oder Anweisung, Unfall, Feuer, Überschwemmung, Sturm und/oder jeder anderen Ursache, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegt.
Um sich auf diese Klausel 13 berufen zu können, muss die betroffene Partei der anderen Partei so schnell wie möglich schriftlich die Aussetzung mitteilen und das Datum und den Umfang der Aussetzung, ihre Ursache und die erwartete Dauer angeben. Die Leistung muss wieder aufgenommen werden, sobald die Ursache beseitigt ist. Im Falle dass die Ursache länger als drei (3) Monate andauert, kann jede Partei diesen Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen.
14. Geistiges Eigentum
Ding gewährt dem Vertriebspartner das nicht-exklusive Recht in seinem Gebiet, die eingetragenen und/oder nicht eingetragenen Marken von Ding zur Förderung, Werbung und zum Verkauf von Guthaben gemäß den Bedingungen und für die Dauer dieses Vertrags zu verwenden. Ding macht keine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit solcher Marken oder ob sie die geistigen Eigentumsrechte Dritter im relevanten Gebiet verletzen.
In Bezug auf Markenverletzungen wird der Vertriebspartner Ding unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn er von einer Verletzung oder vermuteten Verletzung der Marken oder anderer geistiger Eigentumsrechte in oder in Bezug auf das Guthaben in seinem Gebiet Kenntnis erlangt und von einer Behauptung, dass der Verkauf des Guthabens im relevanten Gebiet, ob unter den Marken oder nicht, die Rechte eines Dritten verletzt.
Im Falle einer solchen Behauptung wird Ding nach eigenem Ermessen bestimmen, welche Maßnahmen, wenn überhaupt, in Bezug auf die Angelegenheit ergriffen werden sollen, und hat die alleinige Kontrolle über und wird alle Maßnahmen ergreifen, die es für notwendig hält. Auf Anfrage wird der Vertriebspartner alle angemessenen Unterstützung für Ding oder einen Betreiber im Zusammenhang mit Maßnahmen leisten, die von Ding und/oder dem Betreiber ergriffen werden sollen.
Keine Partei ist berechtigt, ein Eigentums- oder Exklusivitätsrecht in Bezug auf Marketingprogramme oder -techniken zu beanspruchen, die von der anderen Partei entwickelt oder erstellt wurden.
Alle Software, Dokumentationen oder andere geistige Eigentumsrechte, die Ding oder seinen Lizenzgebern (einschließlich eines Betreibers) gehören, bleiben das ausschließliche Eigentum von Ding oder solchen Dritten, und der Vertriebspartner hat keine Eigentumsrechte oder Interessen an solchen Materialien oder Rechten.
15. Allgemeine Bestimmungen
A. Änderungen: Vorbehaltlich Klausel 5(g) kann jede Partei Änderungen an diesem Vertrag beantragen. Alle Änderungen, Modifikationen, Überarbeitungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag werden durch ein schriftliches Dokument aufgenommen und treten in Kraft, wenn sie von allen Parteien dieses Vertrags ausgeführt und unterzeichnet werden.
B. Anwendbares Recht: Die Auslegung, Interpretation und Durchsetzung dieses Vertrags unterliegt den Gesetzen Irlands und Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte Irlands.
C. Gesamtheit der Vereinbarung: Dieser Vertrag und die Website-Bedingungen stellen die gesamte und integrierte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Verhandlungen, Darstellungen und Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich.
D. Befugnis: Das Ankreuzen des Akzeptanzkästchens bei der Registrierung stellt eine ausdrückliche Erklärung dar, dass der Vertreter die Befugnis hat, den Vertriebspartner an die Bedingungen dieses Vertrags zu binden.
E. Salvatorische Klausel: Sollte ein Teil dieses Vertrags gerichtlich als illegal oder nicht durchsetzbar bestimmt werden, bleibt der Rest des Vertrags in vollem Umfang in Kraft, und jede Partei kann die von der Trennung betroffenen Bedingungen neu verhandeln.
F. Rechte Dritter: Eine Person, die keine Partei dieses Vertrags ist, hat keine Rechte aus oder im Zusammenhang mit ihm.
G. Für europäische Vertriebspartner: Im Falle des Verkaufs von Guthaben eines Mobilfunkanbieters innerhalb der EU wird ausdrücklich erklärt, dass Sie und Ding beide im Namen solcher Mobilfunkanbieter in Bezug auf den Verkauf solcher Guthaben handeln. Für diese Anbieter muss die in Klausel 6(h) oben erwähnte Quittung den folgenden Text enthalten: Bereitgestellt durch <<Vertriebspartnername>> für und im Namen von <<Anbietername>>
H. Abtretung: Der Vertriebspartner darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ding diesen Vertrag oder seine Rechte daraus oder einen Teil davon nicht abtreten, übertragen, belasten oder in anderer Weise damit umgehen oder dies zu tun versuchen, noch darf er alle oder einen Teil seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag untervergeben.
I. Verzicht: Das Versäumnis einer Partei, ein Recht aus diesem Vertrag auszuüben oder durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht, noch hindert es die Ausübung oder Durchsetzung desselben zu einem späteren Zeitpunkt.
J. Mitteilungen: Alle nach diesem Vertrag erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und per E-Mail an [email protected] (wenn die Mitteilung an Ding erfolgt) und an die vom Vertriebspartner bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse (wenn die Mitteilung an den Vertriebspartner erfolgt) gesendet werden. Jede Mitteilung, die gemäß dem oben genannten Verfahren gegeben wird, gilt als zum Zeitpunkt der Übertragung erfolgt.
Anhang 1
Beschreibung der personenbezogenen Daten, die von der verarbeitenden
Partei als Auftragsverarbeiter oder als Unterauftragsverarbeiter im Auftrag der anweisenden Partei verarbeitet werden können
| Gegenstand | Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Förderung, dem Verkauf und/oder der Verteilung von Prepaid-Guthaben |
| Dauer | Dauer des Vertrags |
| Art & Zweck der Verarbeitung | Verkauf/Förderung von Prepaid-Guthaben |
| Kategorien der betroffenen Personen | Empfangende Kunden (Abonnenten) und sendende Kunden (Kunden) |
| Arten personenbezogener Daten, d.h. alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. | Mobiltelefonnummern von Abonnenten und Kunden |
Anhang 2
Beschreibung der Unterauftragsverarbeiter von Drittanbietern
· Drittanbieter-Dienstleister (z.B. HLR-Nummernabfrageanbieter, SMS-Anbieter, Betrugsbekämpfungsdienstleister und Zahlungsdienstleister) in den folgenden Gerichtsbarkeiten:
- Europa;
- Nordamerika;
- Asien.